Einzeltraining 50,- Euro im
Shaolin Kulturzentrum Kaiserslautern
Kung Fu
Tai Chi
Qi Gong
Schwertform
Fächerform
Shaolin Kulturzentrum
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Shaolin Kultur Zentrum
Shaolin Kulturzentrum
Shaolin Kulturzentrum
Einzeltraining 50,- Euro im
Shaolin Kulturzentrum Kaiserslautern
Kung Fu
Tai Chi
Qi Gong
Schwertform
Fächerform
Als gemeinnütziger Verein stellen wir Ihnen selbstverständlich gern den Wert / die Höhe Ihrer Spende eine vom Finanzamt anerkannte Zuwendungsbescheinigung aus.
Wir sind sicher, gemeinsam einen Weg zu finden, Sie bzw. Ihr Unternehmen würdig zu vertreten.
Oberster Grundsatz ist daher, dass die Mittel des Vereins nur für die Erreichung der Vereinsziele und die Umsetzung der Vereinszwecke eingesetzt werden dürfen. Für gemeinnützige Vereine ist das sogar in § 55 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ausdrücklich vorgeschrieben. Dort heißt es: „Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.“
Neben Geldspenden kann der Verein auch Sachspenden erhalten.
Spenden als Unterstützung für einen gemeinnutzigen Verein, der nicht Gewinnstrebend ist, sondern Gutes tut.
Als gemeinnütziger Verein stellen wir Ihnen selbstverständlich gern den Wert / die Höhe Ihrer Spende eine vom Finanzamt anerkannte Zuwendungsbescheinigung aus.
Wir sind sicher, gemeinsam einen Weg zu finden, Sie bzw. Ihr Unternehmen würdig zu vertreten.
Oberster Grundsatz ist daher, dass die Mittel des Vereins nur für die Erreichung der Vereinsziele und die Umsetzung der Vereinszwecke eingesetzt werden dürfen. Für gemeinnützige Vereine ist das sogar in § 55 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) ausdrücklich vorgeschrieben. Dort heißt es: „Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.“
Neben Geldspenden kann der Verein auch Sachspenden erhalten.